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Bekanntmachung über Handelsschutzmaßnahmen 2022/07: anti

Aug 02, 2023

Aktualisiert am 10. November 2022

© Crown Copyright 2022

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Diese Veröffentlichung ist verfügbar unter https://www.gov.uk/ Government/publications/trade-remedies-notices-anti-dumping-duty-on-hot-rolled-iron-and-steel-bars-and-rods-in -coils-from-china/trade-remedies-notice-202207-anti-dumping-duty-on-wire-rod-products-originating-in-the-peoples-republic-of-china

Diese öffentliche Bekanntmachung wurde am 10. November 2022 mit Wirkung vom Tag nach dem Veröffentlichungsdatum veröffentlicht.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird vom Minister gemäß Verordnung 101C(2)(a) der Trade Remedies (Dumping and Subsidisation) (EU Exit) Regulations 2019 („die Verordnungen“) veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung:

Der Einfuhrzoll (der „Antidumpingzoll“) auf die Waren, die durch den Steuerbescheid 2020/07 in Kraft treten, wird gemäß dieser öffentlichen Bekanntmachung ab dem 30. Januar 2021 geändert.

Der Antidumpingzoll, der auf den Nettopreis frei Grenze (vor anderen Einfuhrzöllen) der aus der Volksrepublik China in das Vereinigte Königreich eingeführten Waren gilt, bleibt bei folgenden Sätzen:

Um Anspruch auf den Zollbetrag zu haben, der für Waren gilt, die von einem ausländischen Exporteur gemäß Tabelle 1 hergestellt werden, muss bei der Einfuhr der Waren eine gültige Handelsrechnung mit einer beigefügten Erklärung unter Verwendung des Dokumentcodes D008 beim HMRC vorgelegt werden.

Die folgende Erklärung muss von einem Beamten des Unternehmens, das die gültige Handelsrechnung ausstellt und dessen Name und Funktion identifizierbar ist, ausgefüllt, datiert und unterzeichnet werden:

„Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die in dieser Rechnung aufgeführte [Menge] der für den Export in das Vereinigte Königreich verkauften [Waren] von [Name und Adresse des Unternehmens] ([TAP-Zusatzcode]) in [Land] hergestellt wurde. Ich erkläre es dass die in dieser Rechnung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.

Datum:

Unterschrift:

Name gedruckt):"

Wird keine Rechnung vorgelegt oder die Erklärung nicht abgegeben, gilt als Restbetrag der für die Ware geltende Zollbetrag.

Der Antidumpingzoll gilt für warmgewalzte Stangen und Stangen in unregelmäßig gewickelten Rollen aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl außer rostfreiem Stahl.

Kategorien der Waren, die dem Antidumpingzoll unterliegen, werden unter den folgenden UK Global Tariff (UKGT)-Warencodes in das Vereinigte Königreich eingeführt:

Am 5. November 2020 leitete der Minister für internationalen Handel eine Übergangsüberprüfung des Antidumpingzolls auf Walzdrahtprodukte mit Ursprung in der Volksrepublik China ein (Einleitungsbekanntmachung TD0007).

Die TRA führte die Übergangsüberprüfung gemäß Bestimmung 100 der Verordnungen durch.

Gemäß den Bestimmungen 99A(1)(a)-(b) der Verordnungen hat die TRA:

beurteilte die Wahrscheinlichkeit, dass das Dumping wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würde, wenn die Maßnahme nicht mehr angewendet würde (Bewertung der Dumpingwahrscheinlichkeit).

Es wurde geprüft, ob die Schädigung der britischen Industrie der betreffenden Waren anhalten oder erneut auftreten würde, wenn die Maßnahme nicht mehr angewendet würde (Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung).

Drei inländische Hersteller, zwei inländische Handelsorganisationen, ein ausländischer Exporteur, eine ausländische Regierung und zwei inländische Importeure haben Interesse an der Übergangsüberprüfung bekundet.

Die TRA berücksichtigte auch Informationen anderer interessierter Parteien.

Nach der Schadenswahrscheinlichkeitsbeurteilung gelangte die TRA zu dem Schluss, dass der Antidumpingzoll auf die Waren geändert werden sollte.

Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie in der öffentlichen Akte der TRA: TD0007.

Gemäß den Bestimmungen 100 und 100A der Verordnungen empfahl die TRA, den Antidumpingzoll auf die durch die Steuermitteilung 2020/07 in Kraft getretenen Waren ab dem 30. Januar 2021 so zu ändern, dass er bis zum 30. Januar 2026 gilt.